Rund um Investmentfonds
Für Investmentfonds die nach Luxemburger Recht aufgelegt sind, wird an einem gesetzlichen Feiertag in Luxemburg ebenfalls kein Anteilpreis ermittelt.
Bitte beachten: Freitags erfolgt für unseren FT EmergingArabia keine Anteilpreisberechnung.
Merkregel: Sinken die Zinsen und Renditen bei Anleihen, so klettern die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren; umgekehrt gehen steigende Zinsen und Renditen aber auch mit Kursverlusten einher.
Sie können die Fondspreise auch über unseren gebührenfreien Ansagedienst unter der Telefonnummer 0800 38 03 66 37 bzw. 0800 „FT-FONDS“ (Buchstabeneingabe Tastatur) abrufen, den wir börsentäglich gegen 18.00 Uhr aktualisieren.
Mit dem Erwerb von Fondsanteilen fallen je nach Fonds unterschiedlich hohe Kosten an. Die wesentlichen Kostengrößen sind der Ausgabeaufschlag und die fondsinterne Verwaltungsvergütung.
Der Ausgabeaufschlag wird einmalig direkt beim Kauf der Fondsanteile fällig (Einmalanlage) oder bei jedem regelmäßigen Fondskauf (Sparplan).
Im Gegensatz zum einmaligen Ausgabeaufschlag wird die Verwaltungsvergütung jedes Jahr direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Diese Vergütung erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) (hier z.B. der FRANKFURT-TRUST) für die Verwaltung eines Fonds. Sie wird börsentäglich abgegrenzt und ist bereits in dem veröffentlichten Fondspreis berücksichtigt. Auch in den Angaben der vergangenheitsbezogenen Wertentwicklung eines Fonds fließt dieser Kostenfaktor mit ein.
Ähnlich ist es mit der Verwahrstellenvergütung. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss von Gesetzes wegen eine unabhängige Verwahrstelle mit der Verwahrung der Investmentfonds beauftragen. Dies soll sicherstellen, dass das Fondsvermögen vom Vermögen der KVG getrennt ist. Die Verwahrstelle übernimmt die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, prüft die von der KVG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, führt eventuelle Ausschüttungen an die Anteilinhaber durch und wickelt das Fondsvermögen bei Auflösung eines Fonds ab. Für diese Tätigkeiten erhebt die Verwahrstelle eine Gebühr. Diese wird dem Anleger nicht direkt belastet, sondern ebenfalls aus dem Fondsvermögen entnommen.
Genaue Angaben über die Höhe des Ausgabeaufschlages, der Verwaltungsvergütung und der Verwahrstellenvergütung der Fonds unseres Hauses erhalten Sie aus dem jeweiligen Verkaufsprospekt, auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Unsere Fonds“ oder in dem entsprechenden Fondsporträt.
Die Höhe der im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fondsvermögen entnommenen gesamten Kosten werden am Ende des Geschäftsjahres in der Aufwands- und Ertragsrechnung des jeweiligen Jahresberichtes veröffentlicht.
Die Ermittlung der Fondspreise richtet sich generell nach den im Verkaufsprospekt festgelegten Modalitäten, die wiederum den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) entsprechen. Es wird auf die zum Zeitpunkt der Preisberechnung verfügbaren aktuellen Daten zurückgegriffen.
