Rund um Investmentfonds

Wo kann ich alle fondsrelevanten Informationen über meine Geldanlage, die mir mein Berater genannt hat, noch einmal nachlesen?

Alle Informationen zu Ihren Fonds finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt, Jahresbericht oder Fondsporträt. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen auf unserer Homepage immer aktuell zur Verfügung. Gerne können Sie auch den direkten Kontakt zu uns aufnehmen.

Gibt es Kalendertage, an denen keine Fondspreise berechnet werden?

Von einer Anteilpreisermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehen.

Für Investmentfonds die nach Luxemburger Recht aufgelegt sind, wird an einem gesetzlichen Feiertag in Luxemburg ebenfalls kein Anteilpreis ermittelt.

Bitte beachten: Freitags erfolgt für unseren FT EmergingArabia keine Anteilpreisberechnung.

Wieso kann der Anteilpreis eines Rentenfonds fallen, obwohl ihm doch feste Zinserträge zufließen?

Die börsentägliche Fondspreisberechnung eines Rentenfonds erfolgt auf Basis der aktuellen Kurse der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere sowie der zeitanteiligen Zinserträge. Positive Kursveränderungen können deshalb beispielsweise dazu führen, dass der Fondspreis stärker ansteigt, als es den zufließenden Zinserträgen entspricht. Umgekehrt kann es aber auch sein, dass bei rückläufigen Wertpapierkursen der Fondspreis absinkt, weil die Kursrückgänge der festverzinslichen Wertpapiere größer sind, als die zeitanteilig zufließenden Erträge aus den Zinszahlungen.

Merkregel: Sinken die Zinsen und Renditen bei Anleihen, so klettern die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren; umgekehrt gehen steigende Zinsen und Renditen aber auch mit Kursverlusten einher.

Was ist der Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis?

Der Rücknahmepreis oder Anteilpreis ist der aktuelle Kurswert, zu dem die Kapitalanlagegesellschaft den Fondsanteil zurückkauft. Der Ausgabepreis ist der aktuelle Anteilpreis des Fonds zuzüglich des Ausgabeaufschlages.
Wo finde ich die täglichen Fondspreise von FRANKFURT-TRUST?

Die Fondspreise von FRANKFURT-TRUST und FRANKFURT- TRUST Invest Luxemburg AG werden börsentäglich in großen Tageszeitungen, auf Videotext von ARD (ab Seite 751) sowie auf unserer Homepage unter "Unsere Fonds/Fondspreise" veröffentlicht.

Sie können die Fondspreise auch über unseren gebührenfreien Ansagedienst unter der Telefonnummer 0800 38 03 66 37 bzw. 0800 „FT-FONDS“ (Buchstabeneingabe Tastatur) abrufen, den wir börsentäglich gegen 18.00 Uhr aktualisieren.

Was sind die wesentlichen Kostenfaktoren bei einer Fondsanlage?

Mit dem Erwerb von Fondsanteilen fallen je nach Fonds unterschiedlich hohe Kosten an. Die wesentlichen Kostengrößen sind der Ausgabeaufschlag und die fondsinterne Verwaltungsvergütung.

Der Ausgabeaufschlag wird einmalig direkt beim Kauf der Fondsanteile fällig (Einmalanlage) oder bei jedem regelmäßigen Fondskauf (Sparplan).

Im Gegensatz zum einmaligen Ausgabeaufschlag wird die Verwaltungsvergütung jedes Jahr direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Diese Vergütung erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) (hier z.B. der FRANKFURT-TRUST) für die Verwaltung eines Fonds. Sie wird börsentäglich abgegrenzt und ist bereits in dem veröffentlichten Fondspreis berücksichtigt. Auch in den Angaben der vergangenheitsbezogenen Wertentwicklung eines Fonds fließt dieser Kostenfaktor mit ein.

Ähnlich ist es mit der Verwahrstellenvergütung. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss von Gesetzes wegen eine unabhängige Verwahrstelle mit der Verwahrung der Investmentfonds beauftragen. Dies soll sicherstellen, dass das Fondsvermögen vom Vermögen der KVG getrennt ist. Die Verwahrstelle übernimmt die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, prüft die von der KVG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, führt eventuelle Ausschüttungen an die Anteilinhaber durch und wickelt das Fondsvermögen bei Auflösung eines Fonds ab. Für diese Tätigkeiten erhebt die Verwahrstelle eine Gebühr. Diese wird dem Anleger nicht direkt belastet, sondern ebenfalls aus dem Fondsvermögen entnommen.

Genaue Angaben über die Höhe des Ausgabeaufschlages, der Verwaltungsvergütung und der Verwahrstellenvergütung der Fonds unseres Hauses erhalten Sie aus dem jeweiligen Verkaufsprospekt, auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Unsere Fonds“ oder in dem entsprechenden Fondsporträt.

Die Höhe der im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fondsvermögen entnommenen gesamten Kosten werden am Ende des Geschäftsjahres in der Aufwands- und Ertragsrechnung des jeweiligen Jahresberichtes veröffentlicht.

Welche Kurse der Wertpapiere werden bei der Fondspreisberechnung zu Grunde gelegt?

Die Ermittlung der Fondspreise richtet sich generell nach den im Verkaufsprospekt festgelegten Modalitäten, die wiederum den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) entsprechen. Es wird auf die zum Zeitpunkt der Preisberechnung verfügbaren aktuellen Daten zurückgegriffen.

Wie erfolgt die Anteilpreisberechnung eines Investmentfonds?

Der Anteilpreis unserer Investmentfonds, der dem Rücknahmepreis entspricht, wird börsentäglich von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle ermittelt und von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlicht. Der Anteilpreis errechnet sich aus der Summe sämtlicher Vermögenswerte des Sondervermögens (als Sondervermögen wird das Anlagekapital der Fondsanleger, welches rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, bezeichnet), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Neben den jeweiligen Wertpapierkursen fließen auch die zeitanteiligen Dividenden- und Zinserträge sowie Zinsansprüche des Fonds in diese Preisberechnung ein. Unabhängig davon, ob Fondsanteile an der Börse gehandelt werden, kommt der Anteilpreis nicht durch Angebot und Nachfrage zustande, sondern entspricht immer dem aktuellen und fairen Vermögenswert eines Fonds.
Was passiert mit meinen Fondsanteilen, sollte die Investmentgesellschaft insolvent werden?

Gegen die Insolvenz der Investmentgesellschaft ist das angelegte Kapital geschützt. Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen investierte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden gemäß den Vorschriften des Investmentgesetzes das sogenannte Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt, bei einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Verwahrstelle, gehalten werden. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Die Anteile bleiben im Besitz des Kunden, die Investmentgesellschaft übernimmt lediglich die Verwaltung. Im Fall einer Insolvenz können Anleger die Herausgabe ihrer Anteile fordern und auf ein anderes Konto übertragen lassen. Gegen Marktschwankungen oder negative Anteilpreisveränderungen ist der Anleger jedoch nicht geschützt.
Disclaimer

Ich habe meinen Wohnsitz bzw. gegenwärtigen Aufenthalt in Luxemburg.

Ja


 

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